• Kontakt
  • Impressum
  • Sie sind hier:
    • Startseite
    • SERVICES
  • Aktuelles
  • Ausbildung
  • Upload/ Download
  • Termine
  • Links

Dienstleistungen

Aktuelles

Ausbildung

Termine

Upload/ Download

Links

INTRANET

ACHTUNG:

Entwurf KKJPD-Konkordat
private Sicherheitsdienstleistungen
Download:
KKJPD-Konkordat [190 KB]

Seit dem 1. Juli 2006 ist das revidierte Binnenmarktgesetz in Kraft (SR 943.02; http://www.admin.ch/
ch/d/sr/c943_02.html).

Als Grundsatz gilt, dass Kantone, welche Bewilligungen zur Berufsausübung vorschreiben, Bewilligungen anderer Kantone anerkennen müssen.

Private Sicherheitsfirmen müssen demnach nur noch eine einzige kantonale Bewilligung beantragen (meist vom Kanton des Geschäftsdomizils).

Diese Bewilligung muss sodann von allen anderen Kantonen bedingungslos anerkannt werden (sog. "Rucksackprinzip").