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ACHTUNG:Entwurf KKJPD-Konkordatprivate SicherheitsdienstleistungenDownload: KKJPD-Konkordat [190 KB] Seit dem 1. Juli 2006 ist das revidierte Binnenmarktgesetz in Kraft (SR 943.02; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c943_02.html).Als Grundsatz gilt, dass Kantone, welche Bewilligungen zur Berufsausübung vorschreiben, Bewilligungen anderer Kantone anerkennen müssen.Private Sicherheitsfirmen müssen demnach nur noch eine einzige kantonale Bewilligung beantragen (meist vom Kanton des Geschäftsdomizils). Diese Bewilligung muss sodann von allen anderen Kantonen bedingungslos anerkannt werden (sog. "Rucksackprinzip").